Strategien zur Optimierung und Effizienzsteigerung – exklusiv für steuer- und rechtsberatende Berufsträger im Innenverhältnis.
Eck-Audit unterstützt steuer- und rechtsberatende Berufsträger als erfahrener freier Mitarbeiter im Innenverhältnis – von Jahresabschlüssen über Steuerdeklarationen bis hin zu Compliance, M&A und Unternehmensberatung.
Professionelle Erstellung von Bilanzen, GuV und Steuerdeklarationen (ESt, KSt, GewSt, USt) für alle Unternehmensformen.
Mehr erfahren →Sorgfältige Erstellung steuerlicher und rechtlicher Gutachten – maßgeschneidert für das jeweilige Mandat auf Entwurfsebene.
Mehr erfahren →Strategische Transaktionsbegleitung – von der Präparationsphase (LoI, NDA) über Due Diligence bis zum Closing (SPA/APA, UmwG).
Mehr erfahren →Laufende FiBu, Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie Meldungen an Behörden und Sozialversicherungsträger.
Mehr erfahren →§ 48b EStG Freistellungsbescheinigungen, Risikobewertung und GoBD-konforme Dokumentation.
Mehr erfahren →Vorbereitung und Begleitung bei Betriebsprüfungen, fachlich fundierte Kommunikation mit Finanzbehörden.
Mehr erfahren →In einem zunehmend komplexen regulativen Umfeld sind transparente und nachvollziehbare Prozesse entscheidend. Eck-Audit begleitet Kanzleien bei der GoBD- und DSGVO-konformen Dokumentation.
Ob bei der Vorbereitung auf Betriebsprüfungen, der Kommunikation mit Finanzbehörden oder der strukturierten Umsetzung von Abschlussarbeiten – ich stehe als verlässlicher Partner im Hintergrund.
Unverbindliches Erstgespräch – diskret, professionell, auf Augenhöhe.
Exklusive Zuarbeit für steuer- und rechtsberatende Berufsträger – branchenübergreifend und vertraulich.
Professionelle Erstellung von Bilanzen, GuV und Steuerdeklarationen für alle Unternehmensformen.
Laufende Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung als vollständige Zuarbeit für Ihre Kanzlei.
Steuerliche und rechtliche Gutachten auf Entwurfsebene – für Ihr Mandat maßgeschneidert.
Vorbereitung und Begleitung bei Betriebsprüfungen sowie Kommunikation mit Finanzbehörden.
Sprechen Sie mich direkt an – diskret und ohne Verpflichtung.
Ihr Auftrag. Ihre Verantwortung. Ihr Schutzschild: Professionelle Nachunternehmerprüfung für Logistik, Gebäudereinigung, Bau & Sicherheit.
Der Einsatz von Nachunternehmern ist der Motor der modernen Dienstleistungswirtschaft. Er sichert Flexibilität im Bauprojekt, Effizienz im Lager, Sauberkeit im Gebäude und Sicherheit auf dem Gelände. Doch mit jedem vergebenen Auftrag geben Sie als Auftraggeber auch Kontrolle ab – und übernehmen gleichzeitig ein enormes, oft unsichtbares Risiko.
Die Generalunternehmerhaftung (Durchgriffshaftung) ist keine branchenspezifische Spitzfindigkeit, sondern eine reale, existenzbedrohende Gefahr.
Als spezialisierter externer Partner schaffe ich die branchenübergreifende Sicherheit, die Sie benötigen – nur mit absolut gesetzeskonformen Partnern.
Sie schützen Ihr Unternehmen, Ihren Ruf und Ihr Vermögen – und gewinnen die Freiheit, sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.
Viele Geschäftsführer wiegen sich in falscher Sicherheit. Sie haben Verträge, vielleicht sogar eine Freistellungsbescheinigung. Doch wenn der Zoll unangekündigt kontrolliert, sind diese Dokumente oft das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind.
Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Mit dieser Dienstleistung verwandeln Sie Unsicherheit in Kontrolle und Risiko in Rechtssicherheit.
Prüfung von Gewerbeanmeldung, Steuernummern und Geschäftsadressen auf Plausibilität – keine Briefkastenfirmen.
Anforderung aktueller Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Krankenkassen, BG Bau / VBG und SOKA-BAU.
Analyse der wirtschaftlichen Stabilität und bisherigen Zuverlässigkeit des potenziellen Partners.
Unangekündigte Überprüfung des eingesetzten Personals direkt am Einsatzort in allen Branchen.
Akribische Kontrolle der A1-Bescheinigungen bei Personal aus dem EU-Ausland auf Gültigkeit und korrekte Ausstellung.
Abgleich von Leistungs- und Stundenaufzeichnungen mit gemeldeten Löhnen – Aufdeckung von Schein-Minijobs und Mindestlohnbetrug.
Systematische Sammlung aller relevanten Dokumente pro Nachunternehmer – strukturiert und jederzeit abrufbar.
Proaktive Überwachung der Gültigkeitsfristen aller Bescheinigungen und automatische Anforderung neuer Nachweise vor Ablauf.
Abfrage von Freistellungsbescheinigungen direkt über die XML-RPC-Schnittstelle des BZSt – revisionssicher protokolliert.
Ihr Unternehmen, Ihre Projekte und Sie persönlich sind durch ein professionelles Prüfsystem abgesichert.
Externer Dienstleister ohne Fixkosten – skalierbar nach Ihrem Auftragsvolumen und Ihrer Branche.
Lückenlose Dokumentation, die jeder Zoll- oder Behördenprüfung standhält – proaktiv statt reaktiv.
Schützen Sie Ihr Unternehmen, Ihre Projekte und sich selbst – unabhängig von Ihrer Branche.
Von der Präparationsphase bis zum Closing – vollständige Transaktionsbegleitung und Interims-Management.
Eine Transaktion ist ein hochkomplexes zivilrechtliches Gesamtkunstwerk. Ich begleite Sie durch jeden Schritt – von der Festlegung der Transaktionsstruktur bis zur gesellschaftsrechtlichen Integration nach erfolgtem Vollzug.
Präzise Festlegung der Transaktionsstruktur. Beratung bei der Weichenstellung zwischen Share Deal und Asset Deal, Evaluation der steuerlichen und haftungsrechtlichen Kohärenz sowie Gestaltung belastbarer Letters of Intent (LoI) und Non-Disclosure Agreements (NDA).
Koordination der Tiefenprüfung des Zielunternehmens. Fokus auf die Identifikation von Contingent Liabilities (Eventualverbindlichkeiten) und Analyse von Change-of-Control-Klauseln in wesentlichen Verträgen. Keine Informationsasymmetrie zu Ihrem Nachteil.
Verhandlung des Purchase Agreement (SPA/APA) – Kalibrierung komplexer Mechanismen wie Earn-Out-Klauseln, Locked-Box-Verfahren oder Escrow-Lösungen zu Ihren Gunsten. Optimierung des Risiko-Rendite-Profils durch präzise formulierte Representations & Warranties.
Überwachung der Erfüllung der Closing Conditions nach dem Signing. Begleitung der gesellschaftsrechtlichen Integration gemäß UmwG und Sicherstellung, dass strategische Synergien nicht durch administrative Friktionen erodieren.
Vertrauliches Erstgespräch – diskret und ohne Verpflichtung.
Christian Eck – Bücherrevisor · Zuarbeit gem. § 6 Abs. 4 StBerG · Frankfurt am Main
Münzgasse 10
60311 Frankfurt am Main
eck@eck-audit.de
+49 151 531 133 90
Hinter jedem erfolgreichen Steuerberater steht ein starkes Team – ich bin Teil dieses Teams. Als Bücherrevisor unterstütze ich steuer- und rechtsberatende Berufsträger diskret und zuverlässig im Innenverhältnis. Meine Tätigkeit erfolgt ausschließlich als vorbereitende und unterstützende Zuarbeit gemäß § 6 Abs. 4 StBerG – ohne eigenständiges Handeln in Steuersachen gegenüber Dritten.
Ob bei der Vorbereitung auf Betriebsprüfungen, der Kommunikation mit Finanzbehörden oder der strukturierten Umsetzung von Abschlussarbeiten – ich stehe als verlässlicher Partner im Hintergrund. Eck-Audit ist ausschließlich im Innenverhältnis für Berufsträger tätig. Ich trete nach außen nicht in Erscheinung – Ihre Mandanten kennen nur Sie.
Diese Diskretion ist für mich kein Versprechen, sondern Grundprinzip meiner Tätigkeit. Durch langjährige Erfahrung in der Buchführung, Abschlusserstellung und im kaufmännischen Bereich bringe ich fundiertes Praxiswissen mit, das Ihre Kanzlei direkt entlastet – schnell, sorgfältig und ohne Mehraufwand für Sie.
Eine fundierte Ausbildung, zwei Studienrichtungen und mehrjährige Praxiserfahrung — in nahezu allen Zweigen der Wirtschaft.
Nach Erwerb der allgemeinen Hochschulreife schloss ich erfolgreich zwei Berufsausbildungen ab, darunter als Industriekaufmann. Diese erste Phase legte den Grundstein für ein tiefes Verständnis betriebswirtschaftlicher Prozesse und unternehmerischen Denkens.
Um das betriebswirtschaftliche Fundament zu vertiefen und mich im Bereich Wirtschaftsrecht zu spezialisieren, erwarb ich den Abschluss als Wirtschaftsfachwirt – mit umfassendem Wissen in allen Kernbereichen der Betriebswirtschaft und des Managements.
Ergänzend erwarb ich fundierte Kenntnisse im internationalen Recht und den Legal Studies – mit Fokus auf grenzüberschreitende Sachverhalte, internationale Vertragspraxis und rechtliche Grundlagen im europäischen und angloamerikanischen Rechtsraum.
Das Studium der Rechtswissenschaften kombiniert mit Wirtschaft ermöglichte ein tiefgreifendes Verständnis beider Disziplinen. Diese Verbindung erlaubt mir, komplexe Sachverhalte zu analysieren und Lösungen zu entwickeln, die rechtlich fundiert und wirtschaftlich sinnvoll sind.
In der Praxis konnte ich mein Wissen in nahezu allen Zweigen der Wirtschaft anwenden und vertiefen. Die vielfältigen Mandate schärften meinen Blick für branchenspezifische Herausforderungen und Chancen in unterschiedlichsten Wirtschaftssektoren.
Die Expertise im Steuerrecht, ergänzt durch fundierte Kenntnisse im Arbeits- und Sozialrecht, wurde amtlich bestätigt – ein formaler Beleg für die Qualifikation als Fachexperte und Grundlage für die Tätigkeit als freier Mitarbeiter für steuer- und rechtsberatende Berufsträger.
Stand: 10/2025 · Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher USt. · § 2 StBerG · § 2 RDG
Kalkulation als Fee-Sharing (prozentualer Anteil) an den gem. StBVV / RVG abrechenbaren Gebühren des beauftragenden Berufsträgers.
Vorbereitende Tätigkeit zu § 35 Abs. 1 Nr. 1 StBVV (Tabelle B)Vorbereitende Tätigkeit zu § 24 StBVV (Tabelle A)Hinweis: Eine weitergehende Plausibilitätsprüfung ist nicht Bestandteil der Standardleistung (§ 4 AGB). Diese kann nach gesondertem Auftrag beauftragt werden. Die fachliche Verantwortung gegenüber dem Mandanten verbleibt beim beauftragenden Berufsträger (§ 33 StBerG).
Interaktive Berechnung des Fee-Sharing-Honorars auf Basis des Gegenstandswertes. Werte entsprechen den amtlichen Gebührenwerten der StBVV Tabelle B.
| Gegenstandswert bis | Volle Gebühr (1,0) | FM 40 % | FM 45 % | FM 50 % |
|---|
Erstellung von Entscheidungsunterlagen und Gutachtenentwürfen auf Entwurfsebene – zur Endprüfung und Verantwortung durch den beauftragenden Berufsträger.
Vgl. § 22 StBVV (Gutachten)Betriebswirtschaftliche Analyse und Beratung, Interims-Management sowie M&A-Begleitung – ausschließlich als Zuarbeit für den beauftragenden Berufsträger.
Gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG (Buchen laufender Geschäftsvorfälle) sowie Lohnabrechnung – vollständige Zuarbeit für Ihre Kanzlei.
§ 6 Nr. 3, 4 StBerG · GoB§ 34 StBVV (Lohnbuchhaltung)§ 34 StBVV · AEntG · SOKA-BAUAdministrative Unterstützung und Schreibdienste als Zuarbeit für Kanzleien – nach Zeitaufwand oder Pauschalvereinbarung.
Grundsätzliche Geschäftsbedingungen für die Vergütung und Abrechnung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und bedürfen der Schriftform.
Transparente Konditionen für Ihre Kanzlei – sprechen Sie mich direkt an.
Freie Mitarbeit · B2B – § 14 BGB · § 3 StBerG · § 611 ff. BGB · DSGVO konform
Diskretes Erstgespräch – ausschließlich für Berufsträger und Kanzleien.
Anfragen ausschließlich von zugelassenen Berufsangehörigen i.S.d. § 3 StBerG. Keine Privatklienten.
Gesicherter Bereich · Nur für den Betreiber
Admin-Zugang für Eck-Audit Superadmin
Öffentlicher Bereich mit Formularen, Vollmachten und Kündigungsvorlagen — ohne Anmeldung nutzbar.
Zugangscodes werden individuell durch Eck-Audit vergeben und können jederzeit gesperrt werden.
Sicherer Upload von Buchführungsunterlagen, Belegen und mandatsbezogenen Dokumenten.
Strukturierte Beauftragung für Jahresabschluss, Buchhaltung, Lohn und weitere Leistungen.
Verschlüsselte Kommunikation und schneller Rückkanal direkt zu Eck-Audit.
| Datum | Kanzlei | Aktion | Status |
|---|---|---|---|
| 17.04.2026 | Mustermann & Partner | Login | OK |
| 16.04.2026 | Schmidt StB GmbH | Zugang beantragt | Ausstehend |
| 15.04.2026 | Recht & Steuern KG | Dokument hochgeladen | OK |
| Kanzlei | Zugangscode | Rolle | Status | Aktionen |
|---|
Admin-Session läuft nach 4 Stunden Inaktivität automatisch ab.
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG: Vollständiger Name: Christian Eck · Anschrift: Münzgasse 10, 60311 Frankfurt am Main · USt-ID: DE 257412119
Eck-Audit ist ein freiberuflicher Dienstleister als Einzelunternehmen unter dem Inhaber Christian Eck.
Der Dienstleister ist kein Steuerberater, kein Rechtsanwalt, kein Wirtschaftsprüfer im Sinne des § 3 StBerG. Alle steuerlichen und rechtlichen Tätigkeiten werden ausschließlich als Zuarbeit für zugelassene Berufsträger erbracht.
Mangels Kammerzugehörigkeit bestehen keine Pflichtangaben gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG.
Für die freiberufliche Tätigkeit besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei:
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