Frankfurt am Main · § 3 StBerG · Freiberuflicher Dienstleister

Professionelle
Unterstützung durch
Eck-Audit

Strategien zur Optimierung und Effizienzsteigerung – exklusiv für steuer- und rechtsberatende Berufsträger im Innenverhältnis.

16+
Qualifikationen & Studium
100%
Innenverhältnis B2B
§ 3
StBerG konform
Verschwiegenheitspflicht
Business Finance Frankfurt am Main
Frankfurt am Main
Wege zum Erfolg – Schritt für Schritt

Ihr verlässlicher Partner im Hintergrund

Eck-Audit unterstützt steuer- und rechtsberatende Berufsträger als erfahrener freier Mitarbeiter im Innenverhältnis – von Jahresabschlüssen über Steuerdeklarationen bis hin zu Compliance, M&A und Unternehmensberatung.

  • Exklusive Zuarbeit für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Buchprüfer (§ 3 StBerG)
  • Branchenübergreifend: Jahresabschluss, Gutachten, Compliance, M&A, Nachunternehmermanagement, Buchhaltung & Lohn
  • Absolute Vertraulichkeit – kein Name in Verbindung mit Mandantendaten oder Veröffentlichungen
Leistungsspektrum

Was ich für Sie leiste

01 · Abschluss

Jahresabschluss & Steuerdeklaration

Professionelle Erstellung von Bilanzen, GuV und Steuerdeklarationen (ESt, KSt, GewSt, USt) für alle Unternehmensformen.

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02 · Gutachten

Gutachten & Stellungnahmen

Sorgfältige Erstellung steuerlicher und rechtlicher Gutachten – maßgeschneidert für das jeweilige Mandat auf Entwurfsebene.

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03 · M&A

Interims-Management & M&A

Strategische Transaktionsbegleitung – von der Präparationsphase (LoI, NDA) über Due Diligence bis zum Closing (SPA/APA, UmwG).

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04 · Lohn

Buchhaltung & Lohnabrechnung

Laufende FiBu, Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie Meldungen an Behörden und Sozialversicherungsträger.

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05 · Compliance

Nachunternehmermanagement

§ 48b EStG Freistellungsbescheinigungen, Risikobewertung und GoBD-konforme Dokumentation.

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06 · Prüfung

Betriebsprüfung & Behörden

Vorbereitung und Begleitung bei Betriebsprüfungen, fachlich fundierte Kommunikation mit Finanzbehörden.

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Compliance & Dokumentation

Rechtssichere Berichterstattung

In einem zunehmend komplexen regulativen Umfeld sind transparente und nachvollziehbare Prozesse entscheidend. Eck-Audit begleitet Kanzleien bei der GoBD- und DSGVO-konformen Dokumentation.

  • Vorbereitung und Begleitung bei Betriebsprüfungen
  • Fachlich fundierte Kommunikation mit Finanzbehörden
  • Optimierung bestehender Kanzleiprozesse
  • Ressourcenschonende, qualitätsorientierte Zuarbeit
  • Vertraulichkeit und Diskretion als Selbstverständlichkeit
GoBD
konforme Dokumentation
DSGVO
datenschutzkonform
§ 48b
EStG Freistellungsbescheinigungen
§ 57
StBerG Verschwiegenheit
Über mich

Christian Eck

Ob bei der Vorbereitung auf Betriebsprüfungen, der Kommunikation mit Finanzbehörden oder der strukturierten Umsetzung von Abschlussarbeiten – ich stehe als verlässlicher Partner im Hintergrund.

  • Vorbereitung und Begleitung bei Betriebsprüfungen
  • Fachlich fundierte Kommunikation mit Finanzbehörden
  • Optimierung bestehender Kanzleiprozesse
  • Vertraulichkeit und Diskretion als Selbstverständlichkeit
Eck-Audit Logo

Bereit für eine verlässliche Zusammenarbeit?

Unverbindliches Erstgespräch – diskret, professionell, auf Augenhöhe.

Leistungsspektrum · B2B

Leistungen allgemein

Exklusive Zuarbeit für steuer- und rechtsberatende Berufsträger – branchenübergreifend und vertraulich.

Steuerliche Beratung

Jahresabschluss & Deklaration

Professionelle Erstellung von Bilanzen, GuV und Steuerdeklarationen für alle Unternehmensformen.

  • Einkommensteuer (ESt) – natürliche Personen und Personengesellschaften
  • Körperschaftsteuer (KSt) – GmbH, AG, Genossenschaften
  • Gewerbesteuer (GewSt) – inkl. Zerlegungserklärungen
  • Umsatzsteuer (USt) – inkl. Jahreserklärung und Voranmeldungen
  • Bilanz, GuV nach HGB sowie EÜR – E-Bilanz / XBRL-Übermittlung
Laufende Buchführung

Buchhaltung & Lohn

Laufende Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung als vollständige Zuarbeit für Ihre Kanzlei.

  • Laufende FiBu nach SKR 03/04
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen und OPOS-Verwaltung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • SV-Meldungen, Lohnsteueranmeldungen
  • DATEV-Export (EXTF-Format)
Rechtliche Expertise

Gutachten & Stellungnahmen

Steuerliche und rechtliche Gutachten auf Entwurfsebene – für Ihr Mandat maßgeschneidert.

  • Steuerliche Gutachten und Stellungnahmen (Entwurf)
  • Beurteilung von Umstrukturierungsmaßnahmen (UmwG, UmwStG)
  • Analyse bei Betriebsprüfungen (§ 200 AO)
  • Rechtsbehelfsschriften (Entwurf)
Betriebsprüfung

Prüfungs-begleitung

Vorbereitung und Begleitung bei Betriebsprüfungen sowie Kommunikation mit Finanzbehörden.

  • Prüfungsvorbereitung und Unterlagenaufbereitung
  • Begleitung von Betriebsprüfungen (§§ 193 ff. AO)
  • Schriftverkehr mit Finanzamt und BZSt
  • GoBD-konforme Aufbewahrungsdokumentation

Interesse an einer Zusammenarbeit?

Sprechen Sie mich direkt an – diskret und ohne Verpflichtung.

eck@eck-audit.de
Rhein-Main-Gebiet · Nachunternehmer-Controlling

Nachunternehmer-management

Ihr Auftrag. Ihre Verantwortung. Ihr Schutzschild: Professionelle Nachunternehmerprüfung für Logistik, Gebäudereinigung, Bau & Sicherheit.

Externer Partner für Nachunternehmer-Controlling

Flexibilität sichern. Risiken eliminieren.

Der Einsatz von Nachunternehmern ist der Motor der modernen Dienstleistungswirtschaft. Er sichert Flexibilität im Bauprojekt, Effizienz im Lager, Sauberkeit im Gebäude und Sicherheit auf dem Gelände. Doch mit jedem vergebenen Auftrag geben Sie als Auftraggeber auch Kontrolle ab – und übernehmen gleichzeitig ein enormes, oft unsichtbares Risiko.

Die Generalunternehmerhaftung (Durchgriffshaftung) ist keine branchenspezifische Spitzfindigkeit, sondern eine reale, existenzbedrohende Gefahr.

Als spezialisierter externer Partner schaffe ich die branchenübergreifende Sicherheit, die Sie benötigen – nur mit absolut gesetzeskonformen Partnern.

Sie schützen Ihr Unternehmen, Ihren Ruf und Ihr Vermögen – und gewinnen die Freiheit, sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.

Branchenübergreifend
Logistik
Gebäudereinigung
Bau & Handwerk
Sicherheitsdienste
Rechtsgrundlagen
§ 48 – 48c EStG · Steuerabzug Bauleistungen
§ 14 AEntG · Generalunternehmerhaftung Mindestlohn
§ 266a StGB · Vorenthalten von Arbeitsentgelt
§ 370 AO · Steuerhinterziehung
GoBD · Revisionssichere Dokumentation
Die unsichtbare Gefahr

Was passiert, wenn Ihre
Nachunternehmer tricksen?

Viele Geschäftsführer wiegen sich in falscher Sicherheit. Sie haben Verträge, vielleicht sogar eine Freistellungsbescheinigung. Doch wenn der Zoll unangekündigt kontrolliert, sind diese Dokumente oft das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind.

01 · Finanziell

Finanzieller Ruin durch Generalunternehmerhaftung

  • ×Nachzahlung der kompletten Sozialversicherungsbeiträge (AG- und AN-Anteil) – oft jahrelang rückwirkend.
  • ×Haftung für jeden Cent nicht gezahlten Mindestlohns in der gesamten Nachunternehmerkette (§ 14 AEntG).
  • ×Bußgelder bis zu 500.000 € und Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
02 · Strafrechtlich

Strafrechtliche Konsequenzen für die Geschäftsführung

  • ×Verdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und zum Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB).
  • ×Persönliche Haftung mit dem Privatvermögen der Geschäftsführer und Vorstände.
  • ×Geld- und Freiheitsstrafen – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
03 · Reputation

Massiver und irreparabler Reputationsschaden

  • ×Verlust von Kunden und Aufträgen durch öffentliche Assoziation mit illegalen Praktiken.
  • ×Misstrauen von Banken, Investoren und Geschäftspartnern – Kreditwürdigkeit leidet.
  • ×Negatives Betriebsklima, Fluktuation der besten Mitarbeiter.
04 · Betrieb

Kompletter Stillstand des Betriebsablaufs

  • ×Betriebs- oder Projektstopp für Wochen oder Monate durch behördliche Sicherungsmaßnahmen.
  • ×Schlagartiger Ausfall des Nachunternehmers hinterlässt operatives Chaos.
  • ×Kostenexplosion durch Verzögerungen und aufwendige Ersatzsuche.
Mein Schutzschild für Ihr Unternehmen

Lückenlose Prävention statt böses Erwachen

Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Mit dieser Dienstleistung verwandeln Sie Unsicherheit in Kontrolle und Risiko in Rechtssicherheit.

🔍

Intensiver Firmen-Check

Prüfung von Gewerbeanmeldung, Steuernummern und Geschäftsadressen auf Plausibilität – keine Briefkastenfirmen.

📋

Qualifizierte Nachweise

Anforderung aktueller Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Krankenkassen, BG Bau / VBG und SOKA-BAU.

⚖️

Compliance-Prüfung

Analyse der wirtschaftlichen Stabilität und bisherigen Zuverlässigkeit des potenziellen Partners.

🏗️

Kontrollen vor Ort

Unangekündigte Überprüfung des eingesetzten Personals direkt am Einsatzort in allen Branchen.

🇪🇺

Prüfung A1-Entsendebescheinigungen

Akribische Kontrolle der A1-Bescheinigungen bei Personal aus dem EU-Ausland auf Gültigkeit und korrekte Ausstellung.

📊

Plausibilitäts-Check Lohn- & Leistungsdaten

Abgleich von Leistungs- und Stundenaufzeichnungen mit gemeldeten Löhnen – Aufdeckung von Schein-Minijobs und Mindestlohnbetrug.

🗂️

Digitale Akte

Systematische Sammlung aller relevanten Dokumente pro Nachunternehmer – strukturiert und jederzeit abrufbar.

🚦

Digitales Ampelsystem

Proaktive Überwachung der Gültigkeitsfristen aller Bescheinigungen und automatische Anforderung neuer Nachweise vor Ablauf.

🔍

§ 48b EStG · EIBE-Schnittstelle

Abfrage von Freistellungsbescheinigungen direkt über die XML-RPC-Schnittstelle des BZSt – revisionssicher protokolliert.

🛡️
Schutz

Ihr Unternehmen, Ihre Projekte und Sie persönlich sind durch ein professionelles Prüfsystem abgesichert.

Flexibilität

Externer Dienstleister ohne Fixkosten – skalierbar nach Ihrem Auftragsvolumen und Ihrer Branche.

Rechtssicherheit

Lückenlose Dokumentation, die jeder Zoll- oder Behördenprüfung standhält – proaktiv statt reaktiv.

Handeln Sie jetzt proaktiv

Unsicherheit in Kontrolle verwandeln

Schützen Sie Ihr Unternehmen, Ihre Projekte und sich selbst – unabhängig von Ihrer Branche.

Logistik, Gebäudereinigung, Bau & Sicherheit
Spezialisiertes Nachunternehmer-Controlling
Prüfsystem weit über den gesetzlichen Standard
Vertrauliches Erstgespräch · Maßgeschneiderte Strategie
eck@eck-audit.de
Corporate Transactions · Advisory

Mergers & Acquisitions

Von der Präparationsphase bis zum Closing – vollständige Transaktionsbegleitung und Interims-Management.

Das M&A-Vorgehen

Phasen meiner Mitwirkung

Eine Transaktion ist ein hochkomplexes zivilrechtliches Gesamtkunstwerk. Ich begleite Sie durch jeden Schritt – von der Festlegung der Transaktionsstruktur bis zur gesellschaftsrechtlichen Integration nach erfolgtem Vollzug.

I
Präparationsphase

Das strategische Fundament

Präzise Festlegung der Transaktionsstruktur. Beratung bei der Weichenstellung zwischen Share Deal und Asset Deal, Evaluation der steuerlichen und haftungsrechtlichen Kohärenz sowie Gestaltung belastbarer Letters of Intent (LoI) und Non-Disclosure Agreements (NDA).

Share Deal Asset Deal Letter of Intent NDA Transaktionsstruktur
II
Due Diligence

Juristische & Commercial Due Diligence: Die Risiko-Anatomie

Koordination der Tiefenprüfung des Zielunternehmens. Fokus auf die Identifikation von Contingent Liabilities (Eventualverbindlichkeiten) und Analyse von Change-of-Control-Klauseln in wesentlichen Verträgen. Keine Informationsasymmetrie zu Ihrem Nachteil.

Legal Due Diligence Commercial Due Diligence Contingent Liabilities Change-of-Control
III
Verhandlung & Strukturierung

Negotiation & Structuring: Die Durchsetzungsphase

Verhandlung des Purchase Agreement (SPA/APA) – Kalibrierung komplexer Mechanismen wie Earn-Out-Klauseln, Locked-Box-Verfahren oder Escrow-Lösungen zu Ihren Gunsten. Optimierung des Risiko-Rendite-Profils durch präzise formulierte Representations & Warranties.

SPA / APA Earn-Out Locked Box Escrow Rep & Warranties
IV
Closing & Integration

Post-Merger-Integration: Die Finalisierung

Überwachung der Erfüllung der Closing Conditions nach dem Signing. Begleitung der gesellschaftsrechtlichen Integration gemäß UmwG und Sicherstellung, dass strategische Synergien nicht durch administrative Friktionen erodieren.

Closing Conditions Post-Merger-Integration UmwG Synergien

Transaktionsbegleitung anfragen

Vertrauliches Erstgespräch – diskret und ohne Verpflichtung.

eck@eck-audit.de
Profil · Qualifikation · Erfahrung

Über mich

Christian Eck – Bücherrevisor · Zuarbeit gem. § 6 Abs. 4 StBerG · Frankfurt am Main

Berufsbezeichnung
Bücherrevisor
Zuarbeit gem. § 6 Abs. 4 StBerG
ausschließlich im Innenverhältnis
gegenüber Berufsträger i.S.d. § 3 StBerG
Rechtsrahmen
§ 6 Abs. 4 StBerG – Buchführungshilfe
§ 6 Nr. 4 StBerG – vorbereitende Tätigkeit
Kein eigenständiges Handeln gem. § 2 StBerG
Verschwiegenheit analog § 57 StBerG
Kontakt

Münzgasse 10
60311 Frankfurt am Main

eck@eck-audit.de
+49 151 531 133 90

Profil

Christian Eck

Hinter jedem erfolgreichen Steuerberater steht ein starkes Team – ich bin Teil dieses Teams. Als Bücherrevisor unterstütze ich steuer- und rechtsberatende Berufsträger diskret und zuverlässig im Innenverhältnis. Meine Tätigkeit erfolgt ausschließlich als vorbereitende und unterstützende Zuarbeit gemäß § 6 Abs. 4 StBerG – ohne eigenständiges Handeln in Steuersachen gegenüber Dritten.

Ob bei der Vorbereitung auf Betriebsprüfungen, der Kommunikation mit Finanzbehörden oder der strukturierten Umsetzung von Abschlussarbeiten – ich stehe als verlässlicher Partner im Hintergrund. Eck-Audit ist ausschließlich im Innenverhältnis für Berufsträger tätig. Ich trete nach außen nicht in Erscheinung – Ihre Mandanten kennen nur Sie.

Diese Diskretion ist für mich kein Versprechen, sondern Grundprinzip meiner Tätigkeit. Durch langjährige Erfahrung in der Buchführung, Abschlusserstellung und im kaufmännischen Bereich bringe ich fundiertes Praxiswissen mit, das Ihre Kanzlei direkt entlastet – schnell, sorgfältig und ohne Mehraufwand für Sie.

Was ich tue & was ich nicht tue
✓ Meine Tätigkeiten
  • Buchführung & Kontierung (§ 6 Abs. 4 StBerG)
  • Vorbereitende Abschlussarbeiten (Bilanz, GuV)
  • Lohn- & Gehaltsabrechnungen (Zuarbeit)
  • Nachunternehmermanagement & § 48b EStG
  • BWL-Analysen, Planungsrechnungen (Zuarbeit)
  • M&A-Dokumentation & Due-Diligence-Zuarbeit
  • Schreibdienste & kaufmännisches Sekretariat
✗ Nicht meine Tätigkeiten
  • ×Eigenständige Hilfeleistung in Steuersachen (§ 2 StBerG)
  • ×Abgabe von Steuererklärungen gegenüber Behörden
  • ×Rechtsberatung i.S.d. § 2 RDG
  • ×Gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfung (§ 316 HGB)
  • ×Vertretung gegenüber Finanzbehörden (§ 80 AO)
  • ×Beratung von Endmandanten (kein Vertragsverhältnis)
Ausbildungsweg

Eine fundierte Ausbildung, zwei Studienrichtungen und mehrjährige Praxiserfahrung — in nahezu allen Zweigen der Wirtschaft.

I
Ausbildung · Allgemeine Hochschulreife & Doppelausbildung

Nach Erwerb der allgemeinen Hochschulreife schloss ich erfolgreich zwei Berufsausbildungen ab, darunter als Industriekaufmann. Diese erste Phase legte den Grundstein für ein tiefes Verständnis betriebswirtschaftlicher Prozesse und unternehmerischen Denkens.

II
Weiterbildung · Wirtschaftsfachwirt

Um das betriebswirtschaftliche Fundament zu vertiefen und mich im Bereich Wirtschaftsrecht zu spezialisieren, erwarb ich den Abschluss als Wirtschaftsfachwirt – mit umfassendem Wissen in allen Kernbereichen der Betriebswirtschaft und des Managements.

III
Weiterbildung · International Law & Legal Studies

Ergänzend erwarb ich fundierte Kenntnisse im internationalen Recht und den Legal Studies – mit Fokus auf grenzüberschreitende Sachverhalte, internationale Vertragspraxis und rechtliche Grundlagen im europäischen und angloamerikanischen Rechtsraum.

IV
Studium · Rechtswissenschaften & Wirtschaft

Das Studium der Rechtswissenschaften kombiniert mit Wirtschaft ermöglichte ein tiefgreifendes Verständnis beider Disziplinen. Diese Verbindung erlaubt mir, komplexe Sachverhalte zu analysieren und Lösungen zu entwickeln, die rechtlich fundiert und wirtschaftlich sinnvoll sind.

V
Praxis · Mehrjährige Berufserfahrung im Steuerrecht

In der Praxis konnte ich mein Wissen in nahezu allen Zweigen der Wirtschaft anwenden und vertiefen. Die vielfältigen Mandate schärften meinen Blick für branchenspezifische Herausforderungen und Chancen in unterschiedlichsten Wirtschaftssektoren.

VI
Zertifizierung · Amtlich bestätigte Fachexpertise

Die Expertise im Steuerrecht, ergänzt durch fundierte Kenntnisse im Arbeits- und Sozialrecht, wurde amtlich bestätigt – ein formaler Beleg für die Qualifikation als Fachexperte und Grundlage für die Tätigkeit als freier Mitarbeiter für steuer- und rechtsberatende Berufsträger.

Qualifikation & Steckbrief
Berufsbezeichnung
Bücherrevisor
Rechtsrahmen
§ 6 Abs. 4 StBerG – vorbereitende Buchführungshilfe
Spezialisierung
Jahresabschluss (Zuarbeit), FiBu, Lohn, M&A, Compliance
Ausbildung
16+ Qualifikationen
Software
DATEV, ADDISON, Lexware, Agenda, HMD, SAP FI/CO, MS Office, DATEV Unternehmen Online
Standort
Frankfurt am Main, bundesweite Tätigkeit
Auftragsverhältnis
100 % Innenverhältnis – keine eigenen Endmandanten
Vertraulichkeit
Verschwiegenheit analog § 57 StBerG – zeitlich unbefristet

Zusammenarbeit anfragen

Diskretes Erstgespräch – auf Augenhöhe mit Berufsträger.

eck@eck-audit.de
Leistungs- & Vergütungsverzeichnis · B2B · Freie Mitarbeit

Preise für Berufsträger

Stand: 10/2025 · Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher USt. · § 2 StBerG · § 2 RDG

Vorbemerkung: Der Dienstleister wird ausschließlich als freier Mitarbeiter / Erfüllungsgehilfe im Innenverhältnis tätig. Keine eigenständige Rechts- oder Steuerberatung gegenüber Endmandanten (§ 2 StBerG, § 2 RDG).

Jahresabschluss & Steuerdeklaration *

Kalkulation als Fee-Sharing (prozentualer Anteil) an den gem. StBVV / RVG abrechenbaren Gebühren des beauftragenden Berufsträgers.

Erstellung Jahresabschluss Handels- & Steuerbilanz

40 – 50 %
Leistungsinhalt
Erstellung der Bilanz sowie GuV ohne Plausibilitätsprüfung auf Basis der übergebenen Buchführung.
Rechtsgrundlage
Vorbereitende Tätigkeit zu § 35 Abs. 1 Nr. 1 StBVV (Tabelle B)
Vergütung
40 – 50 % der StBVV-Gebühr nach Tabelle B
Abrechnungsbasis
Gegenstandswert × Faktor (1,0) nach Tabelle B StBVV

Steuerdeklarationen

40 – 50 %
Leistungsinhalt
Vorbereitung betrieblicher Steuererklärungen (ESt, KSt, GewSt, USt, GuE) basierend auf dem Abschluss.
Rechtsgrundlage
Vorbereitende Tätigkeit zu § 24 StBVV (Tabelle A)
Vergütung
40 – 50 % der StBVV-Gebühr nach Tabelle A
Hinweis
Pro Erklärungsart getrennt; USt-Jahreserklärung separat nach Jahresumsatz

Plausibilitätsprüfung Zusatzleistung

+ 10 %
Leistungsinhalt
Durchsicht der Buchführung und des Abschlusses auf Plausibilität (keine prüferische Durchsicht i.S.d. § 317 HGB – interne Qualitätssicherung).
Einordnung
Keine Abschlussprüfung gem. § 316 ff. HGB. Ausschließlich intern zur Qualitätssicherung des Auftraggebers.
Vergütung
+ 10 % auf Honorar Position I (Jahresabschluss)
Hinweis
Nur in Verbindung mit Position I buchbar
*

Hinweis: Eine weitergehende Plausibilitätsprüfung ist nicht Bestandteil der Standardleistung (§ 4 AGB). Diese kann nach gesondertem Auftrag beauftragt werden. Die fachliche Verantwortung gegenüber dem Mandanten verbleibt beim beauftragenden Berufsträger (§ 33 StBerG).

StBVV Tabelle B – Fee-Sharing Rechner

Kalkulator

Interaktive Berechnung des Fee-Sharing-Honorars auf Basis des Gegenstandswertes. Werte entsprechen den amtlichen Gebührenwerten der StBVV Tabelle B.

Volle Gebühr (1,0)
Typisch: 40–50 %
Volle Gebühr (1,0)
Faktorbetrag
Ihr Honorar (FM-Anteil)
zzgl. USt
Brutto (inkl. 19 % USt)
Werte gem. StBVV Anlage 2 (Tabelle B) – Stand: 10/2025
Gegenstandswert bisVolle Gebühr (1,0)FM 40 %FM 45 %FM 50 %

Gutachten & Stellungnahmen

Erstellung von Entscheidungsunterlagen und Gutachtenentwürfen auf Entwurfsebene – zur Endprüfung und Verantwortung durch den beauftragenden Berufsträger.

Steuerliche Gutachten & Stellungnahmen

100 – 140 €/h
Leistungsinhalt
Recherche, Ausarbeitung steuerlicher Sachverhalte, Entwurf von Einsprüchen.
Rechtsgrundlage
Vgl. § 22 StBVV (Gutachten)
Vergütung je angefangene 15 Min.
25,00 – 35,00 €
Stundensatz
100,00 – 140,00 €

Rechtliche Gutachten & Recherche

100 – 140 €/h
Leistungsinhalt
Recherche zu Rechtsfragen, Entwurf rechtlicher Stellungnahmen – ausschließlich als Zuarbeit für Rechtsanwälte/Berufsträger.
Einordnung
Keine eigenständige Rechtsdienstleistung i.S.d. § 2 RDG
Stundensatz
100,00 – 140,00 €
Hinweis
Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand, Mindestabrechnung 1 Stunde

Unternehmensberatung

Betriebswirtschaftliche Analyse und Beratung, Interims-Management sowie M&A-Begleitung – ausschließlich als Zuarbeit für den beauftragenden Berufsträger.

Betriebswirtschaftliche Beratung

80 – 120 €/h
Leistungsinhalt
Kennzahlen, Planungsrechnungen, Datenraum-Auswertungen, Business-Pläne; ohne eigenständige Rechts- oder Steuergestaltungsberatung.
Stundensatz
80,00 – 120,00 €

M&A Advisory / Due Diligence

100 – 140 €/h
Leistungsinhalt
Transaktionsbegleitung, steuerliche Due Diligence, Erstellung von LoI, NDA-Analyse, SPA/APA-Unterstützung (Entwurf).
Stundensatz
100,00 – 140,00 €

Interims-Management

Tagessatz
Leistungsinhalt
Übernahme von Steuerleiter- oder CFO-Funktion auf Zeit; Prozessoptimierung und operative Unternehmensführung als freier Mitarbeiter.
Vergütung
Auf Anfrage – Tagessatz je nach Umfang und Dauer

Laufende Buchführung & Lohn

Gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG (Buchen laufender Geschäftsvorfälle) sowie Lohnabrechnung – vollständige Zuarbeit für Ihre Kanzlei.

Laufende Finanzbuchhaltung

1,00 € / Buchungssatz
Leistungsinhalt
Erfassung laufender Geschäftsvorfälle nach digitaler Belegübergabe (ohne Plausibilitätsprüfung). Buchführung nach GoB.
Rechtsgrundlage
§ 6 Nr. 3, 4 StBerG · GoB
Vergütung
1,00 € pro Buchungssatz
Beleganforderung (Mehraufwand)
0,50 € pro fehlendem Beleg
Qualitätssicherungshinweis
Buchführung nach GoB. Hinweise werden erteilt, eigenständige Korrekturen erfolgen nicht.

Lohnabrechnung – Standard

12,00 – 15,00 € / AN
Leistungsinhalt
Erstellung monatlicher Abrechnungen inkl. aller gesetzlichen Meldungen (LSt-Anmeldung, Beitragsnachweise, DEÜV-Meldungen).
Rechtsgrundlage
§ 34 StBVV (Lohnbuchhaltung)
Vergütung je Arbeitnehmer / Monat
12,00 € – 15,00 € / Abrechnung / AN

Lohnabrechnung – Komplex / Speziallohn

18,00 – 30,00 € / AN
Leistungsinhalt
Baulohn, Malerlohn, Dachdecker etc. inkl. Zusatzkassen-Meldungen (SOKA-BAU, Malerkasse u.ä.).
Rechtsgrundlage
§ 34 StBVV · AEntG · SOKA-BAU
Vergütung je Arbeitnehmer / Monat
18,00 € – 30,00 € / Abrechnung / AN

Sekretariat & Schreibdienste

Administrative Unterstützung und Schreibdienste als Zuarbeit für Kanzleien – nach Zeitaufwand oder Pauschalvereinbarung.

Schreibdienste / Administrative Aufgaben

45 – 65 €/h
Leistungsinhalt
Laufende Buchführung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Schreibdienste, Erstellung von Entwürfen (Korrespondenz, Bescheide).
Stundensatz
45,00 – 65,00 €

Nachunternehmermanagement

Auf Anfrage
Leistungsinhalt
§ 48b EStG Freistellungsbescheinigungen, Stammdatenverwaltung, Risikobewertung, GoBD-konforme Dokumentation, laufendes Monitoring.
Vergütung
Auf Anfrage – je Nachunternehmer/Monat oder pauschal

Konditionen & Abrechnungsmodalitäten

Grundsätzliche Geschäftsbedingungen für die Vergütung und Abrechnung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und bedürfen der Schriftform.

KonditionRegelung
AbrechnungswährungEuro (EUR), netto zzgl. gesetzlicher USt (derzeit 19 %)
Zahlungsziel14 Tage netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug
Verzugszinsen§ 288 BGB (8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz)
AbrechnungsintervallMonatlich oder bei Abschluss des Auftrags
Mindestabrechnung1 Stunde pro Auftrag bei stundensatzbasierter Abrechnung
ZeiterfassungJe angefangene 15 Minuten bei Zeithonorar
AufwandserstattungReisekosten, Porto, Kopierkosten nach Nachweis zzgl. USt
HonorarvereinbarungIndividuelle Honorarvereinbarung möglich (Schriftform)
VergütungsbasisStBVV (Tabelle A/B) oder individuell vereinbarter Stundensatz
KündigungJederzeit ohne Frist; Vergütung bis Auftragsabschluss
StreitbeilegungOrdentliche Gerichtsbarkeit Frankfurt am Main (§ 14 BGB)
DatenschutzAuftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO auf Anfrage
Hinweis: Alle aufgeführten Preise verstehen sich als Richtpreise. Die tatsächliche Vergütung wird individuell auf Basis des jeweiligen Mandats, des Zeitaufwands und der Komplexität vereinbart. Grundlage ist die StBVV bzw. eine schriftliche Honorarvereinbarung. Abrechnung ausschließlich gegenüber Berufsträger im Innenverhältnis.

Eck-Audit · Christian Eck · Münzgasse 10 · 60311 Frankfurt am Main · Stand: 10/2025

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Transparente Konditionen für Ihre Kanzlei – sprechen Sie mich direkt an.

eck@eck-audit.de
Rechtsdokument · Stand 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Freie Mitarbeit · B2B – § 14 BGB · § 3 StBerG · § 611 ff. BGB · DSGVO konform

Freie MitarbeitB2B · § 14 BGB§ 3 StBerG§ 611 ff. BGBDSGVO konformStand: 2026
Geltungsbereich: Ausschließlich für steuer- oder rechtsberatende Berufsträger i.S.d. § 3 StBerG (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer). Kein Vertragsverhältnis mit Endmandanten.
Inhaltsverzeichnis
  1. § 1 Geltungsbereich, Stellung des Dienstleisters
  2. § 2 Gegenstand der Tätigkeit / Leistungsbeschreibung
  3. § 3 Keine eigenständige Hilfeleistung in Steuersachen / Abgrenzung
  4. § 4 Jahresabschlüsse ohne Plausibilitätsprüfung
  5. § 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  6. § 6 Auftragsdurchführung, Einsatz von Hilfspersonen
  7. § 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
  8. § 8 Leistungsstörungen, Verzug, höhere Gewalt
  9. § 9 Gewährleistung (bei Werkleistungen)
  10. § 10 Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  11. § 11 Haftung und Haftungsbegrenzung
  12. § 12 Vertraulichkeit
  13. § 13 Datenschutz
  14. § 14 Urheberrechte
  15. § 15 Vertragsdauer, Beendigung
  16. § 16 Schlussbestimmungen
§ 1

Geltungsbereich, Stellung des Dienstleisters

1.1Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Eck-Audit, Christian Eck, Münzgasse 10, 60311 Frankfurt am Main (Dienstleister) und dem jeweiligen Auftraggeber.
1.2Der Dienstleister ist kein Steuerberater, kein Rechtsanwalt, kein Wirtschaftsprüfer und kein sonstiger Berufsträger i.S.d. § 3 StBerG. Er erbringt keine eigenständige geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen i.S.v. § 2 StBerG, sondern ausschließlich Zuarbeiten als freier Mitarbeiter für Berufsträger.
1.3Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB. Verbraucher (§ 13 BGB) werden nicht Vertragspartner.
1.4Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung in Textform.
1.5Individuelle Vereinbarungen (z.B. Rahmenvertrag freie Mitarbeit) gehen diesen AGB vor. Ergänzend gelten §§ 611 ff. BGB (Dienstvertrag) bzw. §§ 631 ff. BGB (Werkvertrag), soweit ausdrücklich vereinbart.
§ 2

Gegenstand der Tätigkeit / Leistungsbeschreibung

2.1Der Dienstleister erbringt als freier Mitarbeiter des Auftraggebers insbesondere:
  • Jahresabschlüsse ohne Plausibilitätsprüfung – technische Aufbereitung von Bilanz, GuV, ggf. Anhang auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Buchführungsdaten, ohne eigenständige Prüfung.
  • Steuerdeklarationen als Zuarbeit – Mitwirkung bei ESt, KSt, GewSt, USt, Feststellungserklärungen; ausschließlich im Auftrag und unter fachlicher Verantwortung des Auftraggebers (§ 33 StBerG).
  • Betriebswirtschaftliche Beratung und Unterstützung beim Unternehmensverkauf – Kennzahlen, Planungsrechnungen, Datenraum-Auswertungen, Business-Pläne; ohne eigenständige Rechts- oder Steuergestaltungsberatung.
  • Sonstige Dienstleistungen – laufende Buchführung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Schreibdienste.
2.2Der Dienstleister erbringt diese Leistungen ausschließlich im Innenverhältnis zum Auftraggeber. Es entsteht kein Vertragsverhältnis zum Mandanten des Auftraggebers.
2.3Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag, einer Tätigkeitsbeschreibung oder einem Rahmenvertrag.
2.4Leistungen erfolgen regelmäßig als Dienstleistung (§ 611 BGB). Ein bestimmter Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als Werkleistung vereinbart ist.
2.5Die inhaltliche Verantwortung gegenüber Mandanten, Behörden und Gerichten trägt ausschließlich der Auftraggeber als Berufsträger (§ 33 StBerG). Der Dienstleister ist Erfüllungsgehilfe i.S.v. § 278 BGB.
§ 3

Keine eigenständige Hilfeleistung in Steuersachen / Abgrenzung

3.1Die eigenständige geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen obliegt gemäß § 3 StBerG ausschließlich den dort aufgeführten Berufsträgern. Der Dienstleister ist hierzu ohne entsprechende Zulassung nicht befugt.
3.2Alle Tätigkeiten mit steuerlichem Bezug erfolgen ausschließlich als Zuarbeit. Die abschließende fachliche Prüfung, Bewertung und Freigabe gegenüber Mandanten und Behörden obliegt allein dem Auftraggeber.
3.3Der Dienstleister erbringt keine rechtliche Beratung i.S.d. RDG. Rechtsfragen werden ausschließlich vom Auftraggeber oder anderen hierzu befugten Berufsträgern bearbeitet.
3.4Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Einbindung des Dienstleisters seinen berufsrechtlichen Vorgaben entspricht (z.B. § 57 StBerG, §§ 43 ff. BRAO, §§ 43 ff. WPO).
§ 4

Jahresabschlüsse ohne Plausibilitätsprüfung

4.1Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt ohne Plausibilitätsprüfung. Eine systematische, eigenständige Prüfung der Vollständigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit der Buchführung oder der Belege ist nicht geschuldet.
4.2Insbesondere erbringt der Dienstleister keine:
  • gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfung,
  • prüferische Durchsicht („Review") nach berufsständischen Prüfungsstandards,
  • Beurteilung, ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.
4.3Eine Plausibilitätsprüfung kann nur als gesondert vereinbarte Zusatzleistung übernommen werden und muss ausdrücklich schriftlich vereinbart und honoriert werden.
4.4Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erstellten Jahresabschlüsse selbst zu prüfen, ggf. zu ändern und zu verantworten, bevor sie gegenüber Mandanten, Banken, Finanzbehörden oder sonstigen Dritten verwendet werden.
§ 5

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und geordnet zur Verfügung, insbesondere:
  • Buchführungsunterlagen, Belege und Kontenübersichten,
  • Verträge, Bescheide, Korrespondenz,
  • Lohnstammdaten und sonstige Personalunterlagen,
  • Mandantenstammdaten, Steuernummern, Bankverbindungen,
  • Vorgaben zu Bewertungsmethoden und bilanzpolitischen Entscheidungen.
5.2Der Auftraggeber versichert, dass die bereitgestellten Daten richtig und vollständig sind. Der Dienstleister ist – soweit nicht anders vereinbart – nicht verpflichtet, diese zu untersuchen.
5.3Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller Berufs-, Datenschutz-, Geheimhaltungs- und Aufbewahrungspflichten (DSGVO, BDSG).
5.4Verzögerungen oder Mehraufwand durch verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen den Dienstleister zur Anpassung der Termine und Abrechnung des Mehraufwandes.
§ 6

Auftragsdurchführung, Einsatz von Hilfspersonen

6.1Der Dienstleister erbringt seine Leistungen persönlich. Er ist berechtigt, sich geeigneter Mitarbeiter oder Subunternehmer zu bedienen, sofern dies mit den berufsrechtlichen Pflichten des Auftraggebers vereinbar ist und Vertraulichkeit sowie Datenschutz vertraglich sichergestellt sind.
6.2Kommunikationswege (E-Mail, Telefon, Cloud-Lösung, Remote-Zugriff) werden projektbezogen vereinbart. E-Mail-Kommunikation kann Sicherheitsrisiken bergen; der Auftraggeber trägt dies mit.
6.3Der Auftraggeber hat eine angemessene Fristenkontrolle sicherzustellen. Der Dienstleister ist nicht für die Überwachung gesetzlicher oder behördlicher Fristen gegenüber Mandanten verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
§ 7

Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1Die Vergütung wird individuell vereinbart. Mangels anderer Vereinbarung gilt ein Stundensatz von 150,00 € / Stunde zzgl. gesetzlicher USt. Zeitaufwand wird nachvollziehbar dokumentiert. Reisekosten und Auslagen werden gesondert berechnet.
7.2Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig (§ 271 BGB).
7.3Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB (8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).
7.4Der Dienstleister kann angemessene Vorschüsse verlangen (§ 632a BGB entsprechend). Bei Nichtzahlung ist der Dienstleister berechtigt, Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
§ 8

Leistungsstörungen, Verzug, höhere Gewalt

8.1Die Einhaltung vereinbarter Termine setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt. Andernfalls verlängern sich die Fristen angemessen.
8.2Bei Verzug des Dienstleisters hat der Auftraggeber zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Haftungsansprüche bestimmen sich nach § 11.
8.3Ereignisse höherer Gewalt (Ausfall von IT-Systemen, Strom, Krankheit, behördliche Maßnahmen, Pandemien) berechtigen den Dienstleister, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
§ 9

Gewährleistung (bei Werkleistungen)

9.1Soweit ausnahmsweise eine Werkleistung vereinbart wird, gelten §§ 634 ff. BGB.
9.2Erkennbare Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich zu rügen und so konkret wie möglich zu beschreiben.
9.3Der Dienstleister ist zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder – bei wesentlichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
9.4Mängelansprüche verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von einem Jahr ab Abnahme (§ 634a BGB); ausgenommen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 10

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

10.1Der Dienstleister unterhält eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Berufshaftpflicht) bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen.
10.2Umfang und Höhe des Versicherungsschutzes orientieren sich an üblichen Anforderungen für ähnliche Tätigkeiten (vgl. § 67 StBerG, § 54 WPO).
10.3Der Auftraggeber kann eine aktuelle Versicherungsbestätigung mit Deckungssumme und versicherten Tätigkeitsbereichen anfordern.
§ 11

Haftung und Haftungsbegrenzung

11.1Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haftet der Dienstleister unbeschränkt.
11.2Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
11.3Soweit rechtlich zulässig, wird die Haftung der Höhe nach auf die Deckungssumme der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung pro Schadensfall begrenzt (angelehnt an § 67a Abs. 1 StBerG).
11.4Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Zinsverluste oder Folgeschäden, wird bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11.5Ansprüche des Mandanten des Auftraggebers gegen den Dienstleister sind ausgeschlossen. Etwaige Ansprüche des Mandanten bestehen ausschließlich gegen den Auftraggeber als Berufsträger.
11.6Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
§ 12

Vertraulichkeit

12.1Der Dienstleister verpflichtet sich, über alle bekanntwerdenden beruflichen, betrieblichen und mandatsbezogenen Angelegenheiten des Auftraggebers und dessen Mandanten unbefristet Stillschweigen zu bewahren.
12.2Mitarbeiter oder Subunternehmer dürfen nur eingesetzt werden, wenn diese ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
12.3Eine Offenlegung ist nur zulässig bei ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder gesetzlicher Pflicht zur Auskunft.
§ 13

Datenschutz

13.1Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der DSGVO und des BDSG.
13.2Sofern der Dienstleister personenbezogene Daten von Mandanten verarbeitet (z.B. Buchführung, Lohnabrechnung), schließen die Parteien vor Beginn der Tätigkeit eine Vereinbarung über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
13.3Der Auftraggeber bleibt für seine Mandanten Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO und hat alle datenschutzrechtlichen Informationspflichten zu erfüllen.
§ 14

Urheberrechte

14.1An erstellten Arbeitsergebnissen (Auswertungen, Checklisten, Textvorlagen) stehen dem Dienstleister die Urheberrechte zu, soweit schutzfähig.
14.2Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur Verwendung im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit.
14.3Eine darüberhinausgehende Weitergabe oder Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Dienstleisters.
§ 15

Vertragsdauer, Beendigung

15.1Der Vertrag kann als Einzelauftrag oder Rahmenvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Monatsende.
15.2Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe sind insbesondere:
  • Zahlungsverzug trotz Mahnung und Fristsetzung,
  • Veranlassung zu rechts- oder steuerrechtswidrigem Verhalten,
  • nachhaltiger Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten.
15.3Nach Vertragsende hat der Dienstleister alle Unterlagen zurückzugeben oder sicher zu löschen. Interne Arbeitspapiere verbleiben beim Dienstleister, soweit kein gesetzlicher Herausgabeanspruch besteht.
§ 16

Schlussbestimmungen

16.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit rechtlich zulässig – der Sitz des Dienstleisters (Frankfurt am Main).
16.3Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
16.4Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
16.5Eck-Audit · Christian Eck · Münzgasse 10 · 60311 Frankfurt am Main · Stand: 2026
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Eck-Audit ist ein freiberuflicher Dienstleister als Einzelunternehmen unter dem Inhaber Christian Eck.

Der Dienstleister ist kein Steuerberater, kein Rechtsanwalt, kein Wirtschaftsprüfer im Sinne des § 3 StBerG. Alle steuerlichen und rechtlichen Tätigkeiten werden ausschließlich als Zuarbeit für zugelassene Berufsträger erbracht.

Mangels Kammerzugehörigkeit bestehen keine Pflichtangaben gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG.


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Makler Pro Dienstleistung
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