⚠️ Rechtlicher Hinweis (Büroservice): Diese Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten ausschließlich zur Entgegennahme behördlicher Postsendungen und Zustellungen. Sie umfasst keine Vertretungsbefugnis im verwaltungsrechtlichen Sinne (keine Prozessvollmacht gem. § 67 VwGO, keine steuerliche Beratungs- oder Vertretungsvollmacht gem. §§ 3, 4 StBerG).