Eck-Audit · Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Rechtsdokument · Stand 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Freie Mitarbeit B2B · § 14 BGB § 3 StBerG § 611 ff. BGB DSGVO konform
Geltungsbereich: Ausschließlich für steuer- oder rechtsberatende Berufsträger i.S.d. § 3 StBerG (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer). Kein Vertragsverhältnis mit Endmandanten.
§ 1

Geltungsbereich, Stellung des Dienstleisters

Dienstleister
Eck-Audit
Christian Eck
Münzgasse 10
60311 Frankfurt am Main
Auftraggeber
Berufsträger i.S.d. § 3 StBerG
Steuerberater · Steuerbevollmächtigte
Rechtsanwälte · Wirtschaftsprüfer
Berufsausübungsgesellschaften
1.2

Der Dienstleister ist kein Steuerberater, kein Rechtsanwalt, kein Wirtschaftsprüfer und kein sonstiger Berufsträger i.S.d. § 3 StBerG. Er erbringt keine eigenständige geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen i.S.v. § 2 StBerG, sondern ausschließlich Zuarbeiten als freier Mitarbeiter für Berufsträger.

1.3
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB. Verbraucher (§ 13 BGB) werden nicht Vertragspartner.
1.4
Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung in Textform.
1.5
Individuelle Vereinbarungen (z.B. Rahmenvertrag freie Mitarbeit) gehen diesen AGB vor. Ergänzend gelten §§ 611 ff. BGB (Dienstvertrag) bzw. §§ 631 ff. BGB (Werkvertrag), soweit ausdrücklich vereinbart.
§ 2

Gegenstand der Tätigkeit / Leistungsbeschreibung

2.1
Der Dienstleister erbringt als freier Mitarbeiter des Auftraggebers insbesondere:
  • Jahresabschlüsse ohne Plausibilitätsprüfung – technische Aufbereitung von Bilanz, GuV, ggf. Anhang auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Buchführungsdaten, ohne eigenständige Prüfung.
  • Steuerdeklarationen als Zuarbeit – Mitwirkung bei ESt, KSt, GewSt, USt, Feststellungserklärungen; ausschließlich im Auftrag und unter fachlicher Verantwortung des Auftraggebers (§ 33 StBerG).
  • Betriebswirtschaftliche Beratung und Unterstützung beim Unternehmensverkauf – Kennzahlen, Planungsrechnungen, Datenraum-Auswertungen, Business-Pläne; ohne eigenständige Rechts- oder Steuergestaltungsberatung.
  • Sonstige Dienstleistungen – laufende Buchführung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Schreibdienste.
2.2
Der Dienstleister erbringt diese Leistungen ausschließlich im Innenverhältnis zum Auftraggeber. Es entsteht kein Vertragsverhältnis zum Mandanten des Auftraggebers.
2.3
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag, einer Tätigkeitsbeschreibung oder einem Rahmenvertrag.
2.4
Leistungen erfolgen regelmäßig als Dienstleistung (§ 611 BGB). Ein bestimmter Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als Werkleistung vereinbart ist.
2.5
Die inhaltliche Verantwortung gegenüber Mandanten, Behörden und Gerichten trägt ausschließlich der Auftraggeber als Berufsträger (§ 33 StBerG). Der Dienstleister ist Erfüllungsgehilfe i.S.v. § 278 BGB.
§ 3

Keine eigenständige Hilfeleistung in Steuersachen / Abgrenzung

3.1
Die eigenständige geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen obliegt gemäß § 3 StBerG ausschließlich den dort aufgeführten Berufsträgern. Der Dienstleister ist hierzu ohne entsprechende Zulassung nicht befugt.
3.2
Alle Tätigkeiten mit steuerlichem Bezug erfolgen ausschließlich als Zuarbeit. Die abschließende fachliche Prüfung, Bewertung und Freigabe gegenüber Mandanten und Behörden obliegt allein dem Auftraggeber.
3.3
Der Dienstleister erbringt keine rechtliche Beratung i.S.d. RDG. Rechtsfragen werden ausschließlich vom Auftraggeber oder anderen hierzu befugten Berufsträgern bearbeitet.
3.4
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Einbindung des Dienstleisters seinen berufsrechtlichen Vorgaben entspricht (z.B. § 57 StBerG, §§ 43 ff. BRAO, §§ 43 ff. WPO).
§ 4

Jahresabschlüsse ohne Plausibilitätsprüfung

4.1
Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt ohne Plausibilitätsprüfung. Eine systematische, eigenständige Prüfung der Vollständigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit der Buchführung oder der Belege ist nicht geschuldet.
4.2
Insbesondere erbringt der Dienstleister keine:
  • gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfung,
  • prüferische Durchsicht („Review") nach berufsständischen Prüfungsstandards,
  • Beurteilung, ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.
4.3
Eine Plausibilitätsbeurteilung kann nur als gesondert vereinbarte Zusatzleistung übernommen werden und muss ausdrücklich schriftlich vereinbart und honoriert werden.
4.4
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erstellten Jahresabschlüsse selbst zu prüfen, ggf. zu ändern und zu verantworten, bevor sie gegenüber Mandanten, Banken, Finanzbehörden oder sonstigen Dritten verwendet werden.
§ 5

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1
Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und geordnet zur Verfügung, insbesondere:
  • Buchführungsunterlagen, Belege und Kontenübersichten,
  • Verträge, Bescheide, Korrespondenz,
  • Lohnstammdaten und sonstige Personalunterlagen,
  • Mandantenstammdaten, Steuernummern, Bankverbindungen,
  • Vorgaben zu Bewertungsmethoden und bilanzpolitischen Entscheidungen.
5.2
Der Auftraggeber versichert, dass die bereitgestellten Daten richtig und vollständig sind. Der Dienstleister ist – soweit nicht anders vereinbart – nicht verpflichtet, diese zu untersuchen.
5.3
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller Berufs-, Datenschutz-, Geheimhaltungs- und Aufbewahrungspflichten (DSGVO, BDSG).
5.4
Verzögerungen oder Mehraufwand durch verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen den Dienstleister zur Anpassung der Termine und Abrechnung des Mehraufwandes.
§ 6

Auftragsdurchführung, Einsatz von Hilfspersonen

6.1
Der Dienstleister erbringt seine Leistungen persönlich. Er ist berechtigt, sich geeigneter Mitarbeiter oder Subunternehmer zu bedienen, sofern dies mit den berufsrechtlichen Pflichten des Auftraggebers vereinbar ist und Vertraulichkeit sowie Datenschutz vertraglich sichergestellt sind.
6.2
Kommunikationswege (E-Mail, Telefon, Cloud-Lösung, Remote-Zugriff) werden projektbezogen vereinbart. E-Mail-Kommunikation kann Sicherheitsrisiken bergen; der Auftraggeber trägt dies mit.
6.3
Der Auftraggeber hat eine angemessene Fristenkontrolle sicherzustellen. Der Dienstleister ist nicht für die Überwachung gesetzlicher oder behördlicher Fristen gegenüber Mandanten verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
§ 7

Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1
Die Vergütung wird individuell vereinbart. Mangels anderer Vereinbarung gilt:

Abrechnung nach Zeitaufwand: 150,00 € / Stunde zzgl. gesetzlicher USt. · Zeitaufwand wird nachvollziehbar dokumentiert. · Reisekosten und Auslagen werden gesondert berechnet.

7.2
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig (§ 271 BGB).
7.3
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB.
7.4
Der Dienstleister kann angemessene Vorschüsse verlangen (§ 632a BGB entsprechend). Bei Nichtzahlung vereinbarter Vorschüsse ist der Dienstleister berechtigt, Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
§ 8

Leistungsstörungen, Verzug, höhere Gewalt

8.1
Die Einhaltung vereinbarter Termine setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt. Andernfalls verlängern sich die Fristen angemessen.
8.2
Bei Verzug des Dienstleisters hat der Auftraggeber zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Haftungsansprüche bestimmen sich nach § 11.
8.3
Ereignisse höherer Gewalt (Ausfall von IT-Systemen, Strom, Krankheit, behördliche Maßnahmen, Pandemien) berechtigen den Dienstleister, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
§ 9

Gewährleistung (bei Werkleistungen)

9.1
Soweit ausnahmsweise eine Werkleistung vereinbart wird, gelten §§ 634 ff. BGB mit folgenden Modifikationen.
9.2
Erkennbare Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich zu rügen und so konkret wie möglich zu beschreiben.
9.3
Der Dienstleister ist zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder – bei wesentlichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
9.5
Mängelansprüche verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von einem Jahr ab Abnahme (§ 634a BGB); ausgenommen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 10

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

10.1
Der Dienstleister unterhält eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Berufshaftpflicht) bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen.
10.2
Umfang und Höhe des Versicherungsschutzes orientieren sich an üblichen Anforderungen für ähnliche Tätigkeiten (vgl. § 67 StBerG, § 54 WPO). Eine Übernahme der Mindestversicherungssummen des § 67 StBerG kann vertraglich vereinbart werden.
10.3
Der Auftraggeber kann eine aktuelle Versicherungsbestätigung mit Deckungssumme und versicherten Tätigkeitsbereichen anfordern.
§ 11

Haftung und Haftungsbegrenzung

11.2
Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haftet der Dienstleister unbeschränkt.
11.3
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
11.4

Soweit rechtlich zulässig, wird die Haftung der Höhe nach auf die Deckungssumme der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung pro Schadensfall begrenzt (angelehnt an § 67a Abs. 1 StBerG).

11.5
Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Zinsverluste oder Folgeschäden, wird bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11.6

Ansprüche des Mandanten des Auftraggebers gegen den Dienstleister sind ausgeschlossen. Etwaige Ansprüche des Mandanten bestehen ausschließlich gegen den Auftraggeber als Berufsträger.

11.7
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
§ 12

Vertraulichkeit

12.1
Der Dienstleister verpflichtet sich, über alle bekanntwerdenden beruflichen, betrieblichen und mandatsbezogenen Angelegenheiten des Auftraggebers und dessen Mandanten unbefristet Stillschweigen zu bewahren.
12.2
Mitarbeiter oder Subunternehmer dürfen nur eingesetzt werden, wenn diese ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
12.3
Eine Offenlegung ist nur zulässig bei:
  • ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers, oder
  • gesetzlicher Pflicht zur Auskunft.
§ 13

Datenschutz

13.1
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der DSGVO und des BDSG.
13.2
Sofern der Dienstleister personenbezogene Daten von Mandanten verarbeitet (z.B. Buchführung, Lohnabrechnung), schließen die Parteien vor Beginn der Tätigkeit eine Vereinbarung über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
13.3
Der Auftraggeber bleibt für seine Mandanten Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO und hat alle datenschutzrechtlichen Informationspflichten zu erfüllen.
§ 14

Urheberrechte

14.1
An erstellten Arbeitsergebnissen (Auswertungen, Checklisten, Textvorlagen) stehen dem Dienstleister die Urheberrechte zu, soweit schutzfähig.
14.2
Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur Verwendung im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit.
14.3
Eine darüberhinausgehende Weitergabe oder Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Dienstleisters.
§ 15

Vertragsdauer, Beendigung

15.1
Der Vertrag kann als Einzelauftrag oder Rahmenvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Monatsende.
15.2
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe sind insbesondere:
  • Zahlungsverzug trotz Mahnung und Fristsetzung,
  • Veranlassung zu rechts- oder steuerrechtswidrigem Verhalten,
  • nachhaltiger Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten.
15.3
Nach Vertragsende hat der Dienstleister alle Unterlagen zurückzugeben oder sicher zu löschen. Interne Arbeitspapiere verbleiben beim Dienstleister, soweit kein gesetzlicher Herausgabeanspruch besteht.
§ 16

Schlussbestimmungen

16.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit rechtlich zulässig – der Sitz des Dienstleisters (Frankfurt am Main).
16.3
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
16.4
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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