Vertretungsvollmacht – Büroservice

Vertretungsvollmacht – Generator

Büroservice · Zulässige Tätigkeiten gem. § 2 Abs. 2 RDG i.V.m. § 14 VwVfG

Zulässigkeitsgrenze Büroservice (zwingend zu beachten):
Ein Büroservice darf gem. § 2 Abs. 2 RDG nur nichtrechtliche Dienstleistungen erbringen. Jede rechtliche Prüfung, Beratung, Einlegung von Rechtsbehelfen sowie steuerliche Hilfeleistung i.S.d. §§ 3, 4 StBerG ist verboten und strafbewehrt (§ 8 RDG). Die nachstehend mit ✗ markierten Tätigkeiten sind nicht wählbar.
ℹ️ Zulässig für einen Büroservice sind ausschließlich organisatorisch-administrative Tätigkeiten ohne eigenständige rechtliche Bewertung: Terminvereinbarung, Formularweiterleitung, Fristennotierung (ohne Rechtsberatungsinhalt), Postentgegennahme, Schreibarbeiten nach Diktat/Vorlage, Behördengänge zur reinen Abgabe/Abholung von Unterlagen.

① Vollmachtgeber

② Bevollmächtigter (Büroservice)

③ Gültigkeitszeitraum

④ Zulässige Tätigkeiten auswählen

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