01 · Für Berufsträger § 3 StBerG
Erstellung von Jahresabschlüssen für Unternehmen jeglicher Art und Rechtsform – als exklusive Zuarbeit für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Buchprüfer. Alle rechtlichen Vorschriften und HGB-Standards werden selbstverständlich eingehalten.
Erstellung von Handelsbilanz und GuV nach HGB. Wahlrechte werden mandantenspezifisch ausgeübt, Bewertungsansätze dokumentiert und nachvollziehbar begründet.
Pflichtangaben nach §§ 284 ff. HGB, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel. Lagebericht für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 289 HGB.
Einzelunternehmen, Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG), Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) – von klein (§ 267 Abs. 1 HGB) bis groß.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG inkl. Anlage EÜR für die Steuererklärung. Anlagenverzeichnis und Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Hinweis: Eine weitergehende Plausibilitätsprüfung ist nicht Bestandteil der Standardleistung (§ 4 AGB). Diese kann nach gesondertem Auftrag beauftragt werden. Die fachliche Verantwortung gegenüber dem Mandanten verbleibt beim beauftragenden Berufsträger (§ 33 StBerG).
02 · Steuerdeklaration
Fristgerechte und präzise Erstellung sämtlicher Steuererklärungen im Zuge des Jahresabschlusses – zur optimalen Gestaltung der steuerlichen Belange der Mandanten des beauftragenden Berufsträgers.
Einkommensteuererklärung (ESt) für natürliche Personen, Körperschaftsteuererklärung (KSt) für Kapitalgesellschaften inkl. Anlage GK, WA, AESt sowie verdeckte Gewinnausschüttungen.
Gewerbesteuererklärung und Zerlegungserklärung für alle gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG. Messbetrag und Hebesatzoptimierung.
Jahreserklärung inkl. Abgleich mit Voranmeldungen, innergemeinschaftlicher Erwerb, Reverse-Charge, § 13b UStG, Dreiecksgeschäfte und Zusammenfassende Meldung (ZM).
Feststellungserklärungen nach § 180 AO für Personengesellschaften. Aufteilung der Einkünfte auf die Gesellschafter, Sonder- und Ergänzungsbilanzen.
Erklärungen nach ErbStG – Unternehmensvermögen, Bewertung nach §§ 11, 12 BewG, Begünstigungen nach §§ 13a, 13b ErbStG (Regelverschonung / Optionsverschonung).
Monatliche / quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Kapitalertragsteueranmeldungen (KapESt), Lohnsteueranmeldungen sowie Zusammenfassende Meldungen.
03 · Gutachten & Stellungnahmen
Sorgfältige und tiefgehende Erstellung von Gutachten für steuer- und rechtsberatende Berufe. Jede Analyse wird so aufbereitet, dass sie nicht nur in der Tiefe überzeugt, sondern auch für Nichtjuristen nachvollziehbar ist.
Gemeinsame Klärung des steuerlichen oder rechtlichen Sachverhalts mit dem beauftragenden Berufsträger. Festlegung von Gutachtenumfang, Prüfungsmaßstab und Zielformat.
Umfassende Auswertung von Gesetzen, BMF-Schreiben, BFH-/BVerfG-Rechtsprechung, Kommentarliteratur und OFD-Verfügungen. Analyse aller relevanten Normen auf Entwurfsebene.
Anwendung der Rechtslage auf den konkreten Sachverhalt. Herausarbeitung von Handlungsoptionen, Risikobewertung und Darstellung von Gestaltungsalternativen.
Ergebnis als strukturiertes Schriftgut in gehobener juristischer Sprache – klar gegliedert, quellenbelegt und praxisorientiert. Format: Gutachten, Kurzgutachten oder Stellungnahme.
Abschlussabstimmung mit dem Berufsträger. Übergabe als Word- oder PDF-Dokument in der Kanzlei-CI nach Absprache.
Ertragsteuerliche, umsatzsteuerliche und schenkungsteuerliche Fragestellungen. Umwandlungen, Organschaft, Verrechnungspreise, § 17 EStG, § 8b KStG, DBA-Fragen.
GmbH-Recht (GmbHG), Gesellschafterstreit, Geschäftsführerhaftung (§ 43 GmbHG), Anteilsübertragungen, Satzungsgestaltung, Unternehmensverkauf (M&A) auf Entwurfsebene.
Scheinselbstständigkeit, Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV), Mindestlohn (MiLoG), Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), betriebliche Altersversorgung, Sozialversicherungspflicht.
04 · Laufende Finanzbuchhaltung
Professionelle Erstellung von Buchungssätzen für die laufende Buchhaltung auf Basis digital bereitgestellter Belege. Verarbeitung nach SKR03 oder SKR04 – Ergebnis als importfähige CSV-Datei für alle gängigen Buchhaltungssysteme.
Leistungsumfang
Digitale Belege (PDF, Scan) werden kontiert und nach dem gewünschten Kontenrahmen gebucht. Automatisches Erkennen von Belegnummern, Datumszuordnung, Kostenstellenzuordnung.
Ergebnis als DATEV-kompatible CSV- oder EXTF-Datei. Direktimport in DATEV, Agenda, Lexware, Stotax, ADDISON und alle weiteren gängigen Systeme ohne manuelle Nachbearbeitung.
Vorbereitung der monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuer-Voranmeldung auf Basis der gebuchten Daten. Abstimmung Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Vorsteuerprüfung.
Pflege offener Posten, Abstimmung Debitoren und Kreditoren, Erstellung von Mahnläufen nach individuellen Mahnstufenschemata.
05 · Lohnabrechnung
Professionelle Unterstützung bei der Erstellung von Lohnabrechnungen in Spitzenzeiten und bei personellen Engpässen. Alle gesetzlichen Meldepflichten werden vollständig abgewickelt – von der Gehaltsabrechnung bis zur Sozialversicherungsanmeldung.
06 · Spezialisierte Lohnabrechnung
Das Bau- und Baunebengewerbe sowie das Maler- und Lackiererhandwerk unterliegen besonderen tarifvertraglichen und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen. Ich beherrsche alle branchenspezifischen Besonderheiten vollständig.
SOKA-BAU (ZVK & ULAK)Monatliche Meldungen an die Sozialkasse der Bauwirtschaft – Urlaubskasse (ZVK), Berufsausbildung (ULAK), korrekte Beitragsberechnung nach dem BRTV Bau.
Maler- & Lackiererhandwerk (SOKA-DACH)Meldungen an die Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks sowie das Maler-Zusatzversorgungswerk. Tarifvertragliche Zulagen und Pauschalbeträge.
Schlechtwettergeld & Saison-KUGSaison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG), Wintergeld, Zuschuss-Wintergeld nach § 175a SGB III. Anträge bei der Agentur für Arbeit.
Mindestlohn nach AEntG & AufzeichnungspflichtenBranchenspezifischer Mindestlohn, Dokumentation der Arbeitszeiten nach § 17 MiLoG, Bereithalten für Zollprüfungen (FKS).
Entsendung & AuslandsentsendungA1-Bescheinigungen, Entsendeformulare, Mindestlohnnachweis für entsandte Arbeitnehmer nach AEntG und Meldepflichten bei der Zollverwaltung.
Unverbindliches Erstgespräch – diskret, professionell, auf Augenhöhe.