Jahresabschluss & Steuerdeklaration
Kalkulation als Fee-Sharing (prozentualer Anteil) an den gem. StBVV / RVG abrechenbaren Gebühren des beauftragenden Berufsträgers.
Erstellung der Bilanz sowie GuV ohne Plausibilitätsprüfung auf Basis der übergebenen Buchführung.
Vorbereitende Tätigkeit zu § 35 Abs. 1 Nr. 1 StBVV (Tabelle B)
40 % – 50 % der StBVV-Gebühr nach Tabelle B
Entwurf des Anhangs und ggf. des Lageberichts gem. HGB-Vorgaben.
§ 35 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) StBVV · § 35 Abs. 1 Nr. 6 StBVV · analog WPO
40 % – 50 % der StBVV-Gebühr nach Tabelle B
Vorbereitung betrieblicher Steuererklärungen (ESt, KSt, GewSt, USt, GuE) basierend auf dem Abschluss.
Vorbereitende Tätigkeit zu § 24 StBVV (Tabelle A)
40 % – 50 % der StBVV-Gebühr nach Tabelle A
Durchsicht der Buchführung und des Abschlusses auf Plausibilität (keine prüferische Durchsicht i.S.d. § 317 HGB – interne Qualitätssicherung).
+ 10 % auf Honorar Position I (Jahresabschluss)
StBVV Tabelle B – Fee-Sharing Rechner
Interaktive Berechnung des Fee-Sharing-Honorars auf Basis des Gegenstandswertes. Werte entsprechen den amtlichen Gebührenwerten der StBVV Tabelle B.
Gutachterliche Tätigkeiten
Erstellung von Entscheidungsunterlagen und Gutachtenentwürfen auf Entwurfsebene – zur Endprüfung und Verantwortung durch den beauftragenden Berufsträger.
Recherche, Ausarbeitung steuerlicher Sachverhalte, Entwurf von Einsprüchen.
Vgl. § 22 StBVV (Gutachten)
25,00 € – 35,00 €
100,00 € – 140,00 €
Recherche zu Rechtsfragen, Entwurf rechtlicher Stellungnahmen – ausschließlich als Zuarbeit für Rechtsanwälte/Berufsträger.
Keine eigenständige Rechtsdienstleistung i.S.d. § 2 RDG
25,00 € – 35,00 €
100,00 € – 140,00 €
Zeithonorar-Rechner
Unternehmensberatung & Management
Betriebswirtschaftliche Beratung und Interims-Tätigkeiten – keine Vorbehaltsaufgaben nach § 33 StBerG.
Zeitlich befristete Übernahme von Managementaufgaben im Auftrag des Berufsträgers beim Mandanten (z.B. kaufmännische Leitung).
800,00 € – 1.200,00 €
Liquiditätsplanung, Kostenrechnung, Rentabilitätsvorschau, Erstellung von Sanierungskonzepten.
1.200,00 € – 2.400,00 €
Aufbereitung Datenräume (Due Diligence), Information Memorandum, vereinfachte Unternehmensbewertung (Vorbereitung IDW S1), Begleitung Verkaufsgespräche.
1.200,00 € – 2.400,00 €
0,5 % – 1,0 % des Transaktionsvolumens
Abrechnung des Erfolgshonorars erfolgt über den beauftragenden Berufsträger. Reduzierter Stundensatz nach Vereinbarung.
Tagessatz-Rechner
Laufende Buchführung & Lohn
Gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG (Buchen laufender Geschäftsvorfälle) sowie Lohnabrechnung nach TV.
Erfassung laufender Geschäftsvorfälle nach digitaler Belegübergabe (ohne Plausibilitätsprüfung). Buchführung nach GoB.
1,00 € pro Buchungssatz
0,50 € pro fehlendem Beleg
Buchführung nach GoB. Hinweise werden erteilt, eigenständige Korrekturen erfolgen nicht.
Erstellung monatlicher Abrechnungen inkl. aller gesetzlichen Meldungen (LSt-Anmeldung, Beitragsnachweise).
12,00 € – 15,00 € / Abrechnung / AN
Baulohn, Malerlohn, Dachdecker etc. inkl. Zusatzkassen-Meldungen (SOKA-BAU, Malerkasse u.ä.).
18,00 € – 25,00 € / Abrechnung / AN
Buchführungs-Rechner
Sekretariat & Assistenz
Erstellung von Schriftsätzen nach Diktat, Formatierung, allgemeine Korrespondenz.
30,00 € – 60,00 €
Komplexe Formatierungen, juristische Fachterminologie, Gutachtenformatierung.
50,00 € – 80,00 €
Schreibdienst-Rechner
Allgemeine Bedingungen
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht abweichend vereinbart (§ 271 BGB).
Der Dienstleister unterhält eine eigene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als freier Mitarbeiter.
Diese Preisliste stellt kein verbindliches Angebot dar. Die konkrete Vergütung wird pro Einzelauftrag oder im Rahmenvertrag schriftlich vereinbart.
Die genannten Preise sind ausschließlich B2B-Konditionen für steuer- und rechtsberatende Berufsträger.
Tätigkeiten erfolgen ausschließlich als Vorbereitungshandlungen i.S. §§ 2, 6 StBerG; § 2 RDG. Keine eigenständige Beratung gegenüber Endmandanten.