Dogmatische Präzision. Unternehmerische Agilität. Absolute Loyalität.
Fachexperte für Transaktionsmanagement
In der Sphäre der Mergers & Acquisitions ist die bloße Kenntnis der Normen nur das Fundament. Der wahre Transaktionserfolg manifestiert sich in der Fähigkeit, komplexe ökonomische Gefüge zu sezieren, strategische Opportunitäten zu antizipieren und diese in vorteilhafte Vertragskonstruktionen zu transformieren.
Als hochqualifizierter Fachexperte begleite ich Sie durch jeden Iterationsschritt mit strategischer Brillanz – von der Präparationsphase bis zum Post-Merger-Closing. Mein Wirken beginnt dort, wo die rein formale Rechtsberatung endet: in der gestalterischen Durchsetzung Ihrer wirtschaftlichen Vision.
Das M&A-Vorgehen
Eine Transaktion ist ein hochkomplexes zivilrechtliches Gesamtkunstwerk. Ich begleite Sie durch jeden Schritt – von der Festlegung der Transaktionsstruktur bis zur gesellschaftsrechtlichen Integration nach erfolgtem Vollzug.
Präzise Festlegung der Transaktionsstruktur. Beratung bei der Weichenstellung zwischen Share Deal und Asset Deal, Evaluation der steuerlichen und haftungsrechtlichen Kohärenz sowie Gestaltung belastbarer Letters of Intent (LoI) und Non-Disclosure Agreements (NDA).
Koordination der Tiefenprüfung des Zielunternehmens. Fokus auf die Identifikation von Contingent Liabilities (Eventualverbindlichkeiten) und Analyse von Change-of-Control-Klauseln in wesentlichen Verträgen. Keine Informationsasymmetrie zu Ihrem Nachteil.
Verhandlung des Purchase Agreement (SPA/APA) – Kalibrierung komplexer Mechanismen wie Earn-Out-Klauseln, Locked-Box-Verfahren oder Escrow-Lösungen zu Ihren Gunsten. Optimierung des Risiko-Rendite-Profils durch präzise formulierte Representations & Warranties.
Überwachung der Erfüllung der Closing Conditions nach dem Signing. Begleitung der gesellschaftsrechtlichen Integration gemäß UmwG und Sicherstellung, dass strategische Synergien nicht durch administrative Friktionen erodieren.
Warum meine Mitwirkung
Mein Status als unabhängiger Fachexperte jenseits der klassischen Berufsträgerprofile generiert für Sie eine exklusive Position – an der Schnittstelle von Recht und Wirtschaft, frei von standesrechtlichen Restriktionen.
Frei von starren Gebührenordnungen (RVG/StBVV) agieren wir auf Basis reiner Vertragsfreiheit (§ 311 BGB). Rein erfolgsbasierte Honorarmodelle verknüpfen meine Interessen unmittelbar mit Ihrem Transaktionserfolg – ein Privileg, das klassischen Anwälten durch das Verbot von Erfolgshonoraren (§ 49b BRAO) weitgehend verwehrt bleibt.
§ 311 BGB · § 49b BRAOWährend Berufsträger durch das Gebot der „sachlichen Distanz" zur zögerlichen Risikoaversion neigen, agiere ich als Ihr loyaler Interessenvertreter. Ich identifiziere Lösungen, wo andere lediglich Probleme katalogisieren, und biete eine proaktive Verhandlungsführung, die das Closing forciert.
Als Bindeglied zwischen ökonomischer Ratio und rechtlicher Form implementiere ich die wirtschaftlichen Werttreiber einer Transaktion unmittelbar in die juristische Strategie – ohne in den Silos einer spezialisierten Großkanzlei zu verharren.
Meine Expertise ist durch ein maßgeschneidertes Haftungsregime abgesichert, das Ihnen eine Sicherheit bietet, die über die oft limitierten Deckungssummen standardisierter Berufshaftpflichtversicherungen hinausgeht.
Mandanten, die mich beauftragen, suchen keine bloße Verwaltung des Status quo. Sie suchen nach einer strategischen Koryphäe, die in der Lage ist, die Komplexität des deutschen und internationalen Wirtschaftsrechts als Instrument für ihren Unternehmererfolg zu führen.
Exzellentes Closing
Lassen Sie uns gemeinsam die Architektur Ihrer nächsten Transaktion entwerfen. Ich lade Sie ein zu einem Diskurs über Fachlichkeit, Diskretion und den gemeinsamen Weg zu einem exzellenten Closing.